Kosten

Das Gesetz sieht vor, dass der Anwalt mit seinem Mandanten für Beratungen eine Vergütungsvereinbarung zu treffen hat. Da sich die Anwaltsgebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert richten, dieser bei Beratungen vorher nicht bekannt ist und die Mandanten damit nicht wissen können, welche Kosten auf sie zukommen, werden Beratungen nicht mehr nach dem Gegenstandswert abgerechnet.

Die erste Beratung kostet 120,00 €. Darin ist die Umsatzsteuer bereits enthalten. Weitere Beratungen werden nach Zeitaufwand mit 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Anwaltsstunde abgerechnet.

Unsere Mandanten unterschreiben bei der ersten Beratung eine entsprechende Vergütungsvereinbarung.

 Wenn wir unsere Mandanten über die Beratung hinaus außergerichtlich vertreten, rechnen wir unsere Kosten je nach Art des Mandats nach Zeitaufwand oder nach gesetzlichen Gebühren ab. Wenn wir unserem Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten, berechnen wir dafür in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 

Mandanten, denen vom Amtsgericht vor der Beratung Beratungshilfe gewährt worden ist, zahlen nur den Eigenanteil von 15,00 €. Die Beratungshilfe müssen Sie allerdings vorher beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen und den Beratungshilfeschein zur ersten Beratung mitbringen.


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