Michael F. Tabarelli

  • Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wegen Kündigungen, Lohnforderungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, sowie beide Seiten in Betriebsratsangelegenheiten.
  • Im Familienrecht vertrete ich in allen Fragen der Trennung und der Scheidung. Dazu gehören Unterhaltsverfahren, Ehescheidungen (auch nach ausländischem Recht), Regelung der Vermögensverhältnisse, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, Kindesherausgabe, Gewaltschutzverfahren, Zuweisung der Ehewohnung, Hausratsteilung.
  • Ich vertrete auch in Scheidungsverfahren nach ausländischem Recht.
  • Ich berate und vertrete meine Mandanten beim Abschluß von Eheverträgen vor der Eheschließung, während der Ehe und als Vereinbarung im Rahmen der Trennung und Scheidung. Ich begleite meine Mandanten dabei von der ersten Beratung bis zur (eventuellen) Beurkundung des Vertrages.
  • Im Erbrecht berate und vertrete ich wegen der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sowie Erben und Pflichtteilsberechtigte wegen ihrer Ansprüche. Bei Auseinandersetzungen einer Erbengemeinschaft vertrete ich sowohl die einzelnen Erben und Vermächtnisnehmer wegen ihrer Ansprüche als auch die Erbengemeinschaft als Abwickler.

Eine kurze Biografie meines beruflichen Werdegangs und Schwerpunkte meiner Tätigkeit:

  • Studium der Rechtswissenschaft, Politologie, Soziologie und Islamkunde in Gießen und Marburg
  • Referendariat in Detmold, Lemgo, Löhne und Kairo
  • 1983 Zulassung zum Rechtsanwalt in Herford
  • 1986 Fachanwalt für Steuerrecht
  • 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 1997 Fachanwalt für Familienrecht
  • 2012 Fachanwaltslehrgang Erbrecht mit erfolgreicher Prüfung
 

Mitgliedschaften:

Fortbildungen:

  • Laufend 12 bis 14 Fortbildungstage jährlich, vor allem auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Familienrechts, des Steuerrechts und des Erbrechts.